Landgericht: Funkzellenabfrage im §129-Verfahren rechtswidrig

Mit Beschluss vom 17.04.2013 hat das Landgericht Dresden entschieden, dass eine Funkzellenabfrage vom 19.02.2011 rechtswidrig war. Damals beantragte das LKA Sachsen und die Staatsanwaltschaft Dresden im Rahmen des §129-Ermittlungsverfahrens gegen Antifaschist_innen die Herausgabe sämtlicher Mobilfunkdaten für einen 12-stündigen Zeitraum im Bereich der Dresdner Südvorstadt. Die Datensammlung, die nun vernichtet werden muss, umfasste 896.072 Vekehrsdaten, zudem wurden von 40.723 Telefonen die zugehörigen Anschlussinhaber_innen ermittelt.

Die Sprecherin der Kampagne »Sachsens Demokratie« Josephine Fischer erklärt hierzu: »Das §129-Verfahren diente von Anfang an nur einem politischen Zweck: Antifaschismus im Allgemeinen und die Proteste gegen den größten Naziaufmarsch Deutschlands im Konkreten zu kriminalisieren und zu diskreditieren. Es ist ein politisch motiviertes Verfahren, dem jede tatsächliche Grundlage fehlt. Das heutige Urteil des Landgerichts zeigt erneut, dass sich die Ermittlungsbehörden in ihrem Verfolgungseifer nicht um ihre eigenen Regeln scheren.«

Seit nunmehr drei Jahren ermittelt das LKA gegen eine von ihm konstruierte »Antifasportgruppe«. Diese Ermittlungen sind verbunden mit erheblichen Grundrechtseingriffen gegen zahlreiche Beschuldigte, ihr Umfeld oder gänzlich Unbeteiligte, wie im Falle der FZA. Erst im März entschied das Verwaltungsgericht Dresden, dass eine ED-Behandlung gegen einen §129-Beschuldigten rechtswidrig war. Ungeachtet dessen laufen die Ermittlungen weiter.

Fischer weiter: »Das heutige Urteil ist wichtig, allerdings bleibt es nur ein Teilerfolg. Es ist mehr als dringend nötig, das zugrundeliegende §129-Verfahren verstärkt in den Fokus zu rücken, da es die Grundlage für die Grundrechtseingriffe der Ermittlungsbehörden bildet.«

Die Kampagen ›Sachsen Demokratie‹ fordert die Einstellung dieser Verfahren, solidarisiert sich mit den Betroffenen der Kriminalisierungskampagne und verlangt die Abschaffung des Spitzelparagrafen 129 im Strafgesetzbuch.

ED-Behandlung im §129-Verfahren als rechtswidrig erklärt

Am vorigen Freitag, 15.03.13 fand am Verwaltungsgericht Dresden eine mündliche Anhörung in Folge des §129-Verfahrens statt. Einer der  Beschuldigten klagt gegen seine Erkennungsdienstliche (ED-) Behandlung im April 2011. Damals durchsuchte das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen Wohnungen von 17 Personen, denen vorgeworfen wurde Teil einer sogenannten Antifasportgruppe gewesen zu sein. Zugleich ordnete der zuständige Ermittlungsrichter auf Ersuchen des LKA ED-Behandlungen bei den Betroffenen an. Ob diese Anordnung rechtmäßig ist, sollte nun das Verwaltungsgericht klären.
 
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Kritische Begleitung einer Fachtagung des Verfassungsschutz endet mit Polizeieinsatz

Pressemitteilung der Kampagne Sachsens Demokratie 28.01.2013

Unter dem Titel »Rechtsextremismus zwischen ›Mitte der Gesellschaft‹ und Gegenkultur« haben der Verfassungsschutz Brandenburg und Sachsen heute zu einer »Fachtagung« in die Landesdirektion Sachsen eingeladen. Mitglieder der Kampagne Sachsens Demokratie kritisierten in Flyern und auf Plakaten diese als reine Imageveranstaltung. Protestiert wurde gegen die Haltung der sächsischen Behörden im NSU-Komplex, die statt einer konsequenten Aufarbeitung und der Übernahme von Verantwortung zum Tagesgeschäft übergehen wollten. Nach Beendigung des Protests ging die Polizei handgreiflich gegen die kritischen Begleiter_innen vor.

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Kampagne „Sachsens Demokratie“ protestiert gegen die Extremismuskonferenz in Riesa

Pressemitteilung der Kampagne Sachsens Demokratie

20. Juni 2012

In Riesa haben heute etwa 30 junge Menschen der Kampagne „Sachsens Demokratie“ und u.a. der Grünen Jugend gegen die sogenannte Extremismuskonferenz protestiert. Diese veranstaltete Ministerpräsident Stanislaw Tillich um angeblich ein Zeichen gegen Rechts zu setzen. Doch im Mittelpunkt der Tagung steht nicht das sächsische Naziproblem, sondern der ominöse „Extremismus“. Mit Flyern und Transparenten machten die Protestierenden ihre Gegenposition dazu deutlich. Unter dem Motto „Extrem daneben!“ kritisierten sie Extremismusdoktrin und die Kriminalisierung von Antifaschismus insbesondere durch sächsische Behörden.

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Hausdurchsuchungen und Beschuldigte
im Akkord

Pressemitteilung der Kampagne „Sachsens Demokratie“Dresden, 12. April 2012
Hausdurchsuchungen und Beschuldigte im Akkord
Sachsens Demokratie verurteilt Willkürhandlungen sächsischer ErmittlungsbehördenDas Landeskrimalamt Sachsen führte am 22. März und am 4. April erneut Hausdurchsuchungen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nach § 129 StGB in Dresden durch. Knapp ein Jahr nach einer großangelegten Durchsuchungswelle setzt das LKA seine Kriminalisierungspraxis gegen Antifaschist_innen fort und bläht das Konstrukt einer kriminellen Vereinigung immer weiter auf.

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im Akkord“