§129 – Verfahren abgeschlossen – alle Verfahren gegen die „Antifa Sportgruppe“ eingestellt

Nachdem im Mai eine erste Einstellung wegen Geringfügigkeit im Dresdner §129 Verfahren („Bildung einer kriminellen Vereinigung“) erging, trudelten in den vergangenen zwei Wochen weitere Einstellungen bei den Betroffenen ein. Laut Spiegel ist damit das Verfahren abgeschlossen und die Ermittlungen eingestellt. Dabei wurde gegen 18 Beschuldigte das Verfahren nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt, gegen zwei Beschuldigte erfolgte eine Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO, unter anderem gegen Lothar König. Gegen die anderen Beschuldigten erfolgte eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO. Die Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StP0 erfolgten, da keine Schuld nachgewiesen werden konnte und die nach § 153 Abs. 1 StPO erfolgten, da die Schuld als gering anzusehen war. Dieses Ergebnis ist bemerkenswert: Zuallererst sind wir natürlich unglaublich froh und freuen uns, dass diese Geschichte erstmal ein Ende hat und die von der Repression Betroffenen wieder aufatmen können. Endlich können diese wieder ein Leben … §129 – Verfahren abgeschlossen – alle Verfahren gegen die „Antifa Sportgruppe“ eingestellt weiterlesen