Eine Millionen Datensätze und ein Bauernopfer!

Download des Newsletter

1.034.702 Datensätze

Verkehrsdaten im Sinne des § 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz sind die Nummer, Beginn und Ende der Verbindung und in Anspruch genommene Telekommunikationsdienste, wie SMS
Bestandsdaten im Sinne des § 14 Abs. 1 Telemediengesetz sind personenbezogene Daten eines Nutzers, also Name und Anschrift

138.630 Verkehrsdaten

Zeitraum: nicht benannte Zeitfenster am 19. Februar, ca. 4,5 h
Ort: nicht benannte 14 Tatorte in der Dresdner Südvorstadt

Mit richterlichem Beschluss vom 22.02. an die Soko 19/2
zur Ermittlung von Tatverdächtigen in einem gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs

Abfrage der Bestandsdaten von 460 Telefonnummern

896.072 Verkehrsdaten

Zeitraum: 18.-19. Februar
Ort: unbenannt

Mit richterlichen Beschluss vom 25.02. an das LKA Sachsen
im Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Abfrage der Bestandsdaten von 40.723 Telefonnummern

Mit Verweis darauf, dass die in diesem Verfahren tatverdächtigen Personen auch als Tatverdächtige in den Fällen des schweren Landfriedensbruchs vom 19. Februar 2011 in Frage kommen könnten, wurden die gesamten Daten, also Verkehrs- und Bestandsdaten auch der Soko 19/2 zur Verfügung gestellt.

Nachdem Stück für Stück immer neue Dimensionen der Sächsischen Datensammelwut an die Öffentlichkeiten gelangen, wird hart durchgegriffen: Der Dresdner Polizeipräsident wurde in eine andere Abteilung versetzt. Die tageszeitung (taz) hatte aufgedeckt, dass mittels einer so genannten Funkzellenanalyse (FZA) 138.000 Datensätze, die am 19. Februar in der Dresdner Südvorstadt anfielen, von der Polizei abgefragt, gespeichert und ausgewertet wurden. Bei einer Funkzellenanalyse fragen die Ermittlungsbehörden bei Handynetzbetreibern alle Daten ab, die in einem bestimmten Zeitraum an einem bestimmten Funkmast angefallen sind, d.h. auf richterlichen Beschluss packt der Provider ein großes Paket mit Telefonnummern, die mit einander kommuniziert haben, sowie Zeiten und Dauer von Gesprächen oder SMS – und zwar all jene die sich im beantragten Zeitraum in den Funkmast eingeloggt hatten. Grundlage dieser außerordentlichen Datensammelwut seien Ermittlungen der Sonderkommission 19. Februar wegen Landfriedensbrüchen gewesen. Doch das war erst der Anfang. Nur wenige Tage später zeichnete sich ab, dass die Behörden weitaus mehr Datensätze abgefragt hatten. Mit weiteren FZA´s hatte sich das LKA knapp 900.000 Daten zukommen lassen. In diesem Fall für zwei Tage – den 18. und 19. Februar. Begründet wurde diese Aktion mit Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Inzwischen handelt es sich also um mindestens eine Millionen Datensätze.

Am 24. Juni legten Innenminister Ulbig und Justizminister Martens einen „umfassenden“ Bericht vor, der die FZA´s bestätigte und erklärte, auf Grundlage welche richterlichen Beschlüsse, in welchen Ermittlungsverfahren, welche Daten, wann, an welche Polizeiabteilung gingen. Beteuert wurde darin, dass es sich ausschließlich um Verkehrsdaten (Nummer, ein- und ausgehende Anrufe, SMS) nicht um Bestandsdaten (Name und Anschrift) gehandelt habe und keinerlei Bewegungsprofile erstellt oder Gesprächsinhalte mitgehört wurden. Erhebung und Verwertung der Daten wurden weitestgehend als rechtlich einwandfrei bewertet. Einzig, dass die erhobenen Daten auch in Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetzes einflossen, wurde als Fehler eingeräumt.

Aber so einfach war das Thema dann doch nicht abzuhaken. Nur ein Wochenende verging bis das nächste Tentakel der Datenkrake auftauchte. Der zweite, weitaus größere Datensatz enthielt sehr wohl auch die Bestandsdaten (neue Grafik). Und weil der Chef der Polizeidirektion Dieter Hanisch dieses Geheimnis seinem Minister erst nach Vorlage des Berichts verriet, musste er am 27. Juni seinen Hut nehmen. Seitdem setzt sich die Häppchenstrategie der Behörden fort. Zugegeben wird nur, was nicht mehr zu leugnen ist. Stellung bezogen wird nur, wenn man sich nicht mehr hinter „laufenden Ermittlungen“ verstecken kann. Und so verging seither kaum ein Tag, wo nicht ein neuer Fakt der Überwachungsmethoden von Polizei und Staatsanwaltschaft ans Licht kam.

Mittwoch, 29. Juni: Landtagssitzung. Nachdem die taz schon am Tag zuvor über Echtzeitüberwachung und den Einsatz eines IMSI Catchers spekulierte sah sich Innenminister Ulbig in der Aktuellen Stunde mit bohrenden Fragen konfrontiert. Leugnete er zunächst den Einsatz solcher Methoden, beschränkte er sein Dementi auf die Polizeidirektion Dresden, als Dokumente ins Feld geführt wurden, die den Einsatz schwarz auf weiß belegen. Am Nachmittag ließ er per Pressemeldung verlauten, dass „nicht ausgeschlossen werden (kann), dass in einem anderen Ermittlungsverfahren ein solches Gerät verwendet worden ist.“ und weiter: „Mir liegen dazu keine Informationen vor. Ich lasse mich generell nicht über laufende Ermittlungsverfahren informieren. Im übrigen liegt die Zuständigkeit bei der Staatsanwaltschaft.“

Am nächsten Tag berichtete die Presse flächendeckend über diese neuen Erkenntnisse, die dem Minister einmal mehr aus der Nase gezogen werden mussten. Prompt folgten die ersten Rücktrittsforderungen. Aber getreu dem Motto Angriff ist die beste Verteidigung, verlas Ulbig im Parlament eine Erklärung der Staatsanwaltschaft Dresden, in der die Abhörmaßnahmen bestätigt wurden. Sie seien im Zuge der Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung durchgeführt worden.

Am 1. Juli ist der Skandal auch auf Bundesebene angekommen, wo das Thema im Bundestag debattiert wurde

Am 8. Juli tagte der Rechtsausschuss in einer Sondersitzung zum Thema Überwachung. Viel Handfestes konnte nicht zu Tage befördert werden. Dafür erneut Skandalträchtiges:

(1) Für den Beschluss des Gerichts über die von der Staatsanwaltschaft beantragten Maßnahmen gab es offenbar keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit, die aber erfolgen muss, soll der Beschluss rechtmäßig und die dadurch erhobenen Daten verwertbar sein.

(2) Noch immer hat die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen eingeleitet wegen der 112 Polizeibeamten, die nach Angaben des Innenministers am 19. Februar verletzt worden sind. Dieser Fakt hatte bereits Ende Mai für Verwunderung gesorgt, als ein Antrag der Grünen und der Linken im Landtag beantwortet wurde, darin aber kein einziges solches Strafverfahren aufgeführt war. Schon gar nicht erwähnt wurde ein versuchter Totschlag mit einer Eisenstange gegen einen Polizisten, den Innenminister Ulbig zur Begründung der in der Kritik stehenden Ermittlungsmethoden immer wieder angeführt hatte – weder in der Antwort des Justizministers auf besagte Anfrage, noch im Ausschuss durch die anwesenden Staatsanwälte. Letztere sollen sogar den Straftatbestand angezweifelt und von einer gefährlichen Körperverletzung gesprochen haben.

(3) Die Anzahl der erfassten Daten könnte sich noch einmal um ein Vielfaches erhöhen. Es seien Hinweise angeführt worden, die für ein Vielfaches der bisher bekannten eine Million Datensätze sprechen. Auch ist offen geblieben, ob nicht nur, wie bisher durch die Ermittlungsbehörden eingeräumt, ein, sondern zwei IMSI Catcher eingesetzt wurden. Dabei erklärte die Polizei aber, einen solchen IMSI Catcher über mehrere Tage (nicht zwei, wie bisher) und an unterschiedlichen Orten (zu Örtlichkeiten gab es bisher keine offiziellen Verlautbarungen) eingesetzt zu haben.

Sowohl bei FZA´s als auch beim Einsatz von Echtzeitüberwachung führten Staatsanwaltschaft und Minister immer wieder Ermittlungen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung an – und damit wäre alles erklärt und gerechtfertigt. Doch es drängen sich nur weitere Fragen auf: Wozu müssen 900.000 Bestandsdaten ausgespäht, Kommunikations- und Bewegungsprofile erstellt werden, wenn die Beschuldigten per Beschluss zur Telekommunikationsüberwachung komplett abgehört werden? Wozu muss ein IMSI Catcher einsetzt werden um Telefonen zu orten, obwohl man im Stande ist, die abgehörten Anschlüsse jederzeit zu lokalisieren? Denn technisch ist ein IMSI Catcher kein profanes Handyortungssystem, sondern ist auf ganz andere Aufgaben ausgelegt. Nicht umsonst ist der Einsatz auch mehr oder weniger strengen Regeln unterworfen. Ziel der Maßnahmen können also kaum die Beschuldigten in dem Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gewesen sein. Vielmehr steht hier wohl die Struktur der antifaschistischen Proteste im Fokus der Polizei. Einmal mehr wird vor Augen geführt, wie mit dem § 129 StGB jede Maßnahme begründet und jede Verhältnismäßigkeit außer Acht gelassen werden kann.

Um nun im zweiten Anlauf endlich alle Fakten ans Licht zu bringen, wird der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig bis zum 10. September einen (dieses Mal wirklich) umfassenden Bericht erstellen, der anschließend im Landtag zur Debatte stehen soll. So konnte nicht einmal die Sommerpause den Skandal aus der Welt schaffen. Bereits das gebrachte Bauernopfer – die Versetzung Dieter Hanitschs – war nicht in der Lage die Wogen ausreichend zu glätten. Und so werden wir im September gespannt weiter verfolgen, ob noch weitere Tentakel der Datenkrake an die Oberfläche kommen. Weitere Personalveränderungen nicht ausgeschlossen – der MDR zumindest fragte schon, ob Innenminister Ulbig seinen Laden noch im Griff hat.

Limbach-Oberfrohna: Der Feind steht links

Seit Jahren schon sehen sich in der Kleinstadt nahe Chemnitz linke und nicht-rechte Jugendliche massiven Angriffen durch Nazis ausgesetzt. Im November vergangenen Jahres brannte das Vereinsdomizil der »Sozialen und politischen Bildungsvereinigung Limbach-Oberfrohna« komplett aus. Der Brandstiftung durch einen stadtbekannten Nazis gingen dutzende rechts-motivierte Angriffe auf Vereinsmitglieder und ihr Projekt voraus. Die Stadtverantwortlichen reagierten mit Verharmlosung und Extremismusdoktrin. Dennoch lies sich die »Soziale und politische Bildungsvereinigung Limbach-Oberfrohna« nicht entmutigen. Am 10. und 11. Juni 2011 bezog sie ein neues Objekt. Die örtliche Naziszene reagierte auf altbekannte Weise: sie griff das Projekt an. Bereits am Freitag zog  eine größere und teilweise vermummte Gruppe Nazis mehrfach »Sieg Heil«-rufend am neuen Vereinsdomizil vorbei und versuchte die dort arbeitenden Jugendlichen einzuschüchtern. In der Nacht von Samstag zu Sonntag folgte der verbalen Einschüchterung der tätliche Angriff: etwa 20 bis 25 teilweise mit Holzlatten bewaffnete Nazis attackierten das Objekt, drangen in den Innenhof ein und warfen u.a. mit Flaschen. Die Jugendlichen verbarrikadierten sich im Haus und verteidigten es gegen den Angriff. Die Polizei traf erst nach Ende des Angriffs ein. Statt jedoch die flüchtenden Nazis zu verfolgen, richtete sie ihre »Aufmerksamkeit« auf die Jugendlichen im Haus. Die Beamten drangen in das Objekt ein, stellten die Identität der Anwesenden fest, durchsuchten Wohnräume und beschlagnahmten verschiedene Gegenstände. Ohne kriminaltechnische Untersuchungen abzuwarten, verkündete die Polizei sie habe Schwarzpulver und Sprengstoffmaterial gefunden. Die Betroffenen berichten, dass es sich beim Schwarzpulver um normalen Sand für ein Schulprojekt handelt und beim Sprengstoffmaterial um ca. 50ml Kaliumnitrat – ein Düngemittel bzw. Pökelsalz. Die JournalistInnen der Freien Presse hielt das jedoch nicht davon ab, die Polizeimeldung kritiklos zur Schlagzeile zu machen. (Link auf:) Während sie nicht in der Lage waren, mit den Betroffenen Kontakt aufzunehmen, publizierten sie rasch ein Statement des örtlichen Präventionsbeauftragten, das die Betroffenen vorverurteilt und ihnen »linke Selbstjustiz« unterstellt. Dabei kommt weder zur Sprache, dass der Präventionsbeauftragte nicht erreichbar war, als ihn die Jugendlichen bereits am Freitag Abend wegen der Nazipräsenz kontaktieren wollten, noch, dass sich genau dieser Beauftragte in den zahlreichen Fällen von Nazigewalt, mit Händen und Füßen sträubt, diese als solche zu bezeichnen. Zurecht konstatiert das Portal chronikle.org im Angesicht dieser Situation eine: »scheinbar geschlossene Front von Polizei, lokalen Medien und Politiker_innen, die eine Täter-Opfer-Umkehr betreiben, die auch in der „Sächsischen Demokratie“ bislang beispiellos geblieben ist.« (Zitat als Link auf:) Die Extremismusdoktrin, die dem Denken dieser Akteure zugrunde liegt, erweist sich einmal mehr als wesentlicher Faktor zur Diffamierung und Kriminalisierung demokratischen und antifaschistischen Engagements. Und diesem Kurs bleiben die Stadtverantwortlichen hartnäckig treu: zwei Tage vor der geplanten Neueröffnung des Vereinsdomizils am 8. Juli 2011, traf beim Hausbesitzer ein Brief des Bauamtes mit einer Nutzungsuntersagung ein. Die Nazis unterdessen setzen ihre Angriffe auf das Objekt fort.

Religionsfundamentalisten als Wegbereiter Sächsischer Demokratie

Am 22. Juni 2011 fand in den Räumen des sächsischen Landtags die Veranstaltung „Bindung – Bildung –Gewaltprävention“ des „Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V.“ statt. Der Geschäftsführer des Vereins Jürgen Liminski ist Mitglied in der fundamentalistisch-katholischen Organisation „Opus Dei“, referierte in der Vergangenheit bei der ultrarechten Münchner Burschenschaft „Danubia“ zum bei Nazis beliebten Thema „Droht der Volkstod“ und veröffentlichte Beiträge in rechten Zeitungen wie der „Jungen Freiheit“ oder dem „Ostpreußenblatt“. Kein Wunder also, dass ihm die NPD Landtagsfraktion zur Seite sprang, als die Durchführung der Veranstaltung in den Räumen des Sächsischen Landtags durch die Oppositionsparteien aufgedeckt wurde.

Die NPD befand sich mit ihrer Unterstützung in „guter Gesellschaft“ schließlich war der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich Schirmherr der Tagung und Landtagspräsident Dr. Matthias Rössler hielt das Schlusswort der Veranstaltung.  Als Sahnehäubchen präsentierte sich das LKA Sachsen mit seinem neuen Chef, dem CDU-Mitglied Dr. Jörg Michaelis, als Kooperationspartner der rechtsoffenen Organisatoren.  Wessen Geistes Kind das LKA Sachsen ist, zeigt sich deutlich. Während gegen Antifaschist_innen eine „kriminelle Vereinigung“ konstruiert wird und unverfroren in Grundrechte von Demonstrierenden, Journalist_innen und Anwohner_innen eingegriffen wird, unterstützt dieselbe Behörde ein Institut, welches geprägt ist durch seine Nähe zum fundamentalistischen Katholizismus bei gleichzeitiger Anbindung an den rechten Flügel der CDU und fehlender Distanz zur extremen Rechten.

Evangelischer Kirchentag zu „links ausgerichtet“

Während eine Tagung trotz dubiöser Organisatoren mit Anbindung ins rechte Spektrum mit offenen Armen durch die Staatsregierung und das LKA empfangen wird, wird anderen Organisatoren die kalte Schulter gezeigt und offene Missbilligung formuliert. So beantragte der des Linksextremismus nun wahrlich nicht verdächtige „Evangelische Kirchentag“, der Anfang Juni in Dresden stattfand, die Durchführung von sechs Veranstaltungen in den Räumen des Landtags. Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rössler (CDU) genehmigte aber nur zwei ausgewählte Symposien. Steine des Anstoßes für die Ablehnung der restlichen Veranstaltungen waren deren Motto „Kirche und Demokratie“ und deren inhaltlichen Schwerpunkte. Diese waren nach Ansicht der FDP zu „links ausgerichtet“; gemeint waren Diskussionsrunden zu „Stuttgart 21“ u.a. mit Heiner Geißler (CDU) und Renate Künast (B´90/Grünen) und Runden zu rechten Einstellungen und Aktivitäten.  Die Organisatoren des Evangelischen Kirchentags zeigten sich sehr verwundert und verbaten sich jegliche Einmischung in die Programmgestaltung seitens der Staatsregierung.

CDU-Fraktionschef Flath mit Nazis einer Meinung

Am 23. Mai 2011 fand in Annaberg-Buchholz, der „Hauptstadt des Erzgebirges“, wie die Veranstalter betonten, ein fundamentalistischer Schweigemarsch unter dem Motto „Gegen den Zeitgeist – Abtreibung ist Unrecht“ statt. Angemeldet von den „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) nahmen auch der sächsische CDU-Fraktionschef Steffen Flath und über 200 weitere Lebensschützer an der Veranstaltung teil. Inhaltlich folgerichtig beteiligten sich ebenfalls Nazis an der Aktion und hielten Schilder mit Sprüchen wie „Nationalsozialisten gegen Völkermord“ und „Kinder statt Inder“ in die Höhe. Die Nazis hätten nach Angaben der Veranstalter weiter am Marsch teilnehmen dürfen, wenn sie ihre Plakate nicht mehr gezeigt hätten. Das wollten diese nicht und wurden schließlich durch die Polizei von der Demonstration verwiesen. Offensichtlich bleibt, dass zwischen Lebensschützern und Nazis im eigentlichen Thema Einigkeit besteht.

„Linksterrorismus“ auf Krampf I: Die Innenministerkonferenz am 21. Juni 2011

Während in Sachsen das dritte Jahr in Folge ein Mensch aufgrund von rassistischen und sozialdarwinistischen Einstellungen ermordet wurde, weiß Innenminister Ulbig nach seiner Rückkehr von der IMK in Frankfurt a.M. nichts Besorgnis erregenderes festzustellen, als „dass die Gewaltbereitschaft im Bereich der politisch motivierten Kriminalität-links deutlich“ zugenommen hätte. Diese Einschätzung ist vor allem auch durch die sächsischen Abgesandten bundesweit eingebracht worden, denn schließlich wäre in Sachsen „im ersten Quartal erneut ein Anstieg der politisch motivierten Kriminalität links zu verzeichnen.“ Das ist auch kein Wunder, wenn man bedenkt, dass der 13. und 19. Februar in diesem Quartal lagen und die sächsischen Ermittlungsbehörden sehr viel daran legen, alles als Straftat zu verfolgen, was auch nur im Entferntesten von der staatstragenden Norm eines zugelassenen Protests abweicht. Und wenn das nicht hilft, werden „kriminelle Vereinigungen“ konstruiert und damit Millionenfache Datenerhebungen, Überwachungsmaßnahmen etc. legitimiert – da müssen sich doch ein paar Straftaten finden lassen. Und bei so enormer – allerdings konspirativ versteckter – linksextremistischer krimineller Energie seiner sächsischen Untertanen freut sich der Innenminister ganz besonders, dass er sich diesem Thema auch zukünftig noch intensiver widmen darf. Er hat auf der Konferenz mit beschlossen, dass es nun wieder die vom BKA geleitete Koordinierungsgruppe der Länder zur Analyse der gewaltbereiten linksextremen Szene gibt. Und die ist nicht neu – wie Ulbigs niedersächsische Amtskollege Schünemann (CDU) bereits im Vorfeld der Konferenz nicht müde wurde zu betonen und die Öffentlichkeit nach der Konferenz nicht vergaß zu erwähnen. Diese Gruppe gab es nämlich bereits zu Zeiten der RAF – und wenn eine Institution des „Deutschen Herbst“ reaktiviert wird, muss es ja nun wirklich kurz vorm Terrorismus stehen. So funktioniert Feindbildkonstruktion.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.