Vier Jahre „kriminelle Antifa-Vereinigung“ in Dresden – Eine Auffrischung

Veranstaltung am 15.05.2014, 20.00 Uhr OAT im AZ Conni
von Ausser Kontrolle und der Kampagne Sachsens Demokratie

War da was? Das breite Engagement gegen Rechts gegen den Aufmarsch der Neonazis am 13.02. wurde seitens der sächsischen Behörden von Anfang auf verschiedene Weise kriminalisiert. Unter anderem wurde ein Verfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (§129 StGB) gegen mehr als 40 Personen eröffnet. Dieses Verfahren gewährt der Polizei beinahe grenzenlose Ermittlungsbefugnisse, ohne dass den Beschuldigten eine Beteiligung an konkreten Straftaten nachgewiesen werden muss.
Neben der Überwachung der Beschuldigten dürfen die Behörden auch Kontakte über mehrere Ecken überwachen, das heißt Personen, die die Beschuldigten überhaupt nicht kennen müssen. So ist es möglich mit Hilfe dieses Paragraphen ganze Bewegungen zu überwachen.
Dieses Ermittlungsverfahren läuft nach wie vor. Die Beschuldigten und eben alle, die auf irgendeine Weise mit ihnen in Verbindung stehen, müssen davon ausgehen von umfangreichen „Ermittlungsmaßnahmen“, wie Telefonüberwachungen, Hausdurchsuchungen und Oberservationen betroffen zu sein. Zudem entstehen den Betroffenen massive Anwalts- und Gerichtskosten. Inwiefern sich die Ermittlungen z.B. auf ihren persönlichen und beruflichen Werdegang auswirkt ist bisher unklar.

Da eine solidarische Praxis die Betroffenen nicht mit den Ermittlungen allein lassen kann, werden wir über den aktuellen Stand, eine Einordnung des Verfahrens und die möglichen Perspektiven sprechen.

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