Antifaschistischer Protest ist nicht kriminell, sondern notwendig

PROZESS: 16.10.2014 – Amtsgericht Dresden, Roßbachstraße 6, Saal A1.37, 10:00 Uhr

Am 16.10.2014 wird vor dem Schöffengericht die Anklage gegen den Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA, Markus Tervooren, verhandelt. Ihm wird in Zusammenhang mit den erfolgreichen Antinaziblockaden 2011 in mehreren Fällen besonders schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und die Störung einer Versammlung vorgeworfen. „Tatwaffen“ sollen ein Megaphon und eine Fahne der Verfolgten des
Naziregimes, die hochgehalten wurde, sein. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von über zwei Jahren.

Markus Tervooren hat dazu eine Erklärung veröffentlicht.

Eine kritische Öffentlichkeit während des Prozesses ist gewünscht.

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