Öffentliche Anhörung am 19.01.19 im Volkshaus in Dresden


Ein Neues Polizeigesetz für Sachsen!
Warum? Wieso? Weshalb? Wenn doch die Kriminalitätsrate stetig fällt?

Um diese Fragen zu beantworten, fand am 12.11.2018 die erste „Öffentliche Anhörung“ im Innenausschuss des Sächsischen Landtages statt.
Ein Großteil der 15 geladenen Sachverständigen ist selbst im Polizeidienst tätig. Das dominierte auch die Anhörung.
Weitere Verschärfungen wurden zum Teil gefordert und der Präsident der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt sagte: „Der Sächsische Entwurf ist kein Musterentwurf. Der bayrische wäre einer gewesen.“ Kritische Stimmen waren deutlich in der Unterzahl. Perspektiven aus den sozialen Gruppen, die erfahrungsgemäß am härtesten von den Eingriffen betroffen sein werden, wurden überhaupt nicht beleuchtet.

Bei der Anhörung, die an einem Montag um 9:30 Uhr begann, stand das Fragerecht Bürgerinnen und Bürgern jedoch gar nicht zu, sondern lediglich den Fachabgeordneten. Von Beteiligung kann also nicht die Rede sein.

Wir sind jedoch der Meinung – Grundrechte gehen uns alle an!

Zu diesem schwerwiegenden Gesetzesvorhaben braucht es eine breite gesellschaftliche Debatte, in der Bürger*innen- und Grundrechte ausreichend Raum bekommen. Alle Interessierten sollen die Möglichkeit bekommen, Fragen zum Polizeigesetz und seinen Auswirkungen an die Expert*innen richten zu können und auch selbst zu diskutieren.

Deshalb laden wir Sie und Euch ein, um gemeinsam das neue Polizeigesetz zu erörtern, kritisch zu begleiten und darüber zu diskutieren:

Die Öffentliche Anhörung wird am Samstag, den 19.01.2019 um 14:00 Uhr im Volkshaus Dresden (Richard-Teichgräber-Saal), Schützenplatz 14, Dresden stattfinden.

Für Verpflegung ist gesorgt.

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Bitte kontaktieren Sie uns unter: polizeigesetz_stoppen@riseup.net