Antifaschistischer Protest ist nicht kriminell, sondern notwendig

PROZESS: 16.10.2014 – Amtsgericht Dresden, Roßbachstraße 6, Saal A1.37, 10:00 Uhr

Am 16.10.2014 wird vor dem Schöffengericht die Anklage gegen den Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA, Markus Tervooren, verhandelt. Ihm wird in Zusammenhang mit den erfolgreichen Antinaziblockaden 2011 in mehreren Fällen besonders schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und die Störung einer Versammlung vorgeworfen. „Tatwaffen“ sollen ein Megaphon und eine Fahne der Verfolgten des
Naziregimes, die hochgehalten wurde, sein. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von über zwei Jahren.

Markus Tervooren hat dazu eine Erklärung veröffentlicht.

Eine kritische Öffentlichkeit während des Prozesses ist gewünscht.

§129 – Verfahren abgeschlossen – alle Verfahren gegen die „Antifa Sportgruppe“ eingestellt

Nachdem im Mai eine erste Einstellung wegen Geringfügigkeit im Dresdner §129 Verfahren („Bildung einer kriminellen Vereinigung“) erging, trudelten in den vergangenen zwei Wochen weitere Einstellungen bei den Betroffenen ein. Laut Spiegel ist damit das Verfahren abgeschlossen und die Ermittlungen eingestellt. Dabei wurde gegen 18 Beschuldigte das Verfahren nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt, gegen zwei Beschuldigte erfolgte eine Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO, unter anderem gegen Lothar König.
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Solidarität sollte mehr als eine hohle Phrase sein.

Offener Brief an die (Dresdner) Linke

Wenn Ermittlungsbehörden nach § 129 StGB (kriminelle Vereinigung) ermitteln, verfolgen sie damit verschiedene Ziele.
Zum einen wollen sie eine Szene durchleuchten und möglichst viele Informationen über ihr Funktionieren sammeln, also den Aufbau sozialer Netzwerke und Strukturen, die Aktionen organisieren. Dabei suchen sie sich einzelne Personen heraus, um diese exemplarisch für die Szene zu kriminalisieren und öffentlich als gewaltbereite Extremist_innen darzustellen. Ihre politischen und emanzipatorischen Ideen werden somit gegenüber dem Rest der Gesellschaft als gefährlich dargestellt.
Die Beschuldigten, unter denen dann ggf noch sogenannte Anführer_innen konstruiert werden, sollen dabei mit Hilfe eines enormen Repressionsapparates politisch und sozial isoliert sowie eingeschüchtert und unter Druck gesetzt werden. Diese repressive Strategie des Staates, gegen unliebsame Kritiker_innen vorzugehen, ist allumfassend in der Auswirkung und belastet Menschen stark.
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Interview mit einem ehemaligen Beschuldigten im §129 Verfahren

Coloradio Dresden führte ein längeres Interview mit einem ehemalgien als Rädeslführer im sogenannten Sportgruppen-Verfahren beschuldigten. Die Ermittlungen gegen ihn wurden Anfang Juni wegen “geringer Schuld” und “mangelnden öffentlichen Interesses” eingestellt.

Im Beitrag geht es um das Instrumentarium der Polizei, die Konzepte der Staatsanwaltschaft, die Solidarität der linken Szene, technische Aspekte, …

Interview mit Radio Blau in Leipzig

Am 04.07. gab es ein Interview zur aktuellen Situation im §129-Verfahren und der Problematik der §129-Ermittlungen im Allgemeinen mit Josephine von der Kampagne Sachsens Demokratie.
Aktueller Anlass war eine erste Einstellung im sogenannten Antifa-Sportgruppen-Verfahren und die Eröffnung eines weiteren §129-Verfahrens in Leipzig.
Das Interview wurde von Radio Blau in Leipzig geführt, die in den letzten Jahren immer wieder über diese Thematik berichtet haben.