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Der sächsische Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann hat den Offenen Brief von Jenas Oberbürgermeisters (OB) Albrecht Schröter (SPD) beantwortet. Gerichtet war der Brief zwar an den sächsischen Ministerpräsidenten Stanislav Tillich, überstellt wurde er jedoch an die Generalstaatsanwaltschaft. Begründung: Es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren, daher ist der Ministerpräsident nicht zuständig – das gebiete die Gewaltenteilung. Fleischmann stellt klar, dass er keinen Ermittlungsfehler finden kann und zitiert hierfür fleissig diverse Paragrafen. Interessant sind vor allem seine Ansichten zum Thema zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rechts. Nach seiner Auffassung gehören alle Menschen strafrechtlich verfolgt, welche sich nichtverbotenen Versammlungen mit friedlichen Mitteln in den Weg stellen.

„Ich pflichte Ihnen bei, nach meiner Ansicht ist jede Form von Extremismus mit demokratischen Mitteln zu bekämpfen. Zu den demokratischen Mitteln gehört auch das Vorgehen der Polizei- und Justizbehörden gegen jedweden Extremismus, wenn dessen Vertreter die Grenzen von Recht und Gesetz überschreiten. Diese Grenzen haben aber auch die Gegner von Extremisten zu respektieren. Die Staatsanwaltschaften haben unter Zugrundelegung objektiver Kriterien ohne Ansehung der Person und ihrer etwaigen politischen Ausrichtung vorzugehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn öffentliche Meinungskundgaben von Extremisten grundgesetzlich geschützt sind. Am 19. Februar 2011 waren die angemeldeten Demonstrationen aus dem rechten politischen Spektrum letztlich sogar vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht für zulässig erachtet worden und konnten nicht verboten werden. Damit genossen die Teilnehmer den Schutz des Artikels 8 Grundgesetz. Der Rechtsstaat muss auch die Ausübung des Versammlungsrechts durch Extremisten hinnehmen und diese letztlich notfalls durch die Polizei schützen. Gegendemonstranten müssen dies hinnehmen und ihrerseits Recht und Gesetz beachten.“

Fleischmann hat (natürlich) auch einen Antwort parat auf die die Sorgen des OBs, dass durch die massenhafte Erfassung von Handydaten NazigegnerInnen eingeschüchtert werden: „Die Funkzellenabfrage erfolgte im Gegenteil nur für Bereiche, in denen es zu Auseinandersetzungen im Ausmaß eines Landfriedensbruchs kam und auch nur für die Zeiträume, in denen diese Delikte andauerten.“ Im Zuge der Demonstration am 19. Februar wurden mehr als 40.000 Bestandsdaten (Name, Adresse, etc.) abgefragt. Es ist daher mehr als zynisch davon zu sprechen, dass friedliche DemonstrantInnen nichts zu befürchten hätten. Defacto haben die Ermittler eine riesige Datenbank von NazigegnerInnen anlegen können.

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