Sachverständige und Betroffene für die Öffentliche Anhörung

Aufzeichnung der Anhörung Teil I

PROGRAMM

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Wir laden Sie und euch noch einmal ganz herzlich zur Öffentlichen Anhörung zum geplanten neuen sächsischen Polizeigesetz am Samstag, den 19. Januar 2019 ein.
Um eine breite gesellschaftliche Debatte zu ermöglichen, in der Bürger*innen- und Grundrechte ausreichend Raum bekommen, haben wir verschiedene Sachverständige und Betroffene für Sie eingeladen.

Alle Interessierten bekommen die Möglichkeit, Fragen zum Polizeigesetz und seinen Auswirkungen an die Sachverständigen und potentiell Betroffenen zu richten und auch selbst mit zu diskutieren.

WANN: Samstag, den 19.01.2019 um 14:00 Uhr

WO: Volkshaus Dresden (Richard-Teichgräber-Saal), Schützenplatz 14, Dresden

WER:

Geladen sind folgende Sachverständige, die Ihnen und euch Rede und Antwort stehen:

Folgende Menschen die potentiell durch das Gesetz betroffen sind. Sie stehen dabei stellvertreten für verschiedene gesellschaftliche Akteure und Schichten:

VERPFLEGUNG:
Es wird Getränke und Essen geben.

KINDERBETREUUNG:
Sie benötigen eine Kinderbetreuung?
Bitte kontaktieren Sie uns unter: polizeigesetz_stoppen@riseup.net

Ein Neues Polizeigesetz für Sachsen!

Warum? Wieso? Weshalb? Wenn doch die Kriminalitätsrate stetig fällt?

In Sachsen soll ein neues Polizeigesetz mit umfangreichen Befugniserweiterungen für die Polizei verabschiedet werden. Diese Erweiterungen sind zum Teil massive Eingriffe in die Grundrechte aller Menschen in Sachsen. Eine kritische und öffentliche Debatte dazu fehlt bislang.

Deutlich wurde das bei der Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf im Innenausschuss des Sächsischen Landtages. Ein Großteil der 15 geladenen Sachverständigen ist selbst im Polizeidienst tätig. Sie forderten zum Teil noch weitere Verschärfungen. Kritische Stimmen hingegen waren deutlich in der Unterzahl. Perspektiven aus den sozialen Gruppen, die am härtesten von den Eingriffen betroffen sein werden wurden nicht einbezogen. Bei dieser Anhörung, die an einem Montag um 9:30 Uhr (!) begann, gab es für Bürgerinnen und Bürger keine Möglichkeit für Nachfragen oder Kommentare. Lediglich die Fachabgeordneten kamen zu Wort. Von Bürgerschaftsbeteiligung, bei dieser offenen Anhörung im Landtag, kann also keine Rede sein.

Wir sind jedoch der Meinung, dass ­Grundrechte alle Menschen etwas angehen. Zu dieser schwerwiegenden Gesetzesänderung braucht es eine breite und kritische gesellschaftliche Debatte. Alle Interessierten sollen die Möglichkeit bekommen, Fragen zum Polizeigesetz und seine Auswirkungen an die Sachverständigen stellen zu können und selbst zu diskutieren.

Deshalb laden wir alle herzlich zur Teilnahme an unserer eigenen offenen Anhörung für Bürgerinnen und Bürger ein. Neben Sachverständigen aus verschiedenen Bereichen wollen wir auch potenziell Betroffene zu Wort kommen lassen.

Die Anhörung wird am Samstag, den 19.01.2019 im Volkshaus Dresden am Schützenplatz 14 stattfinden. Zusätzlich wird die Anhörung per Livestream auf Youtube übertragen.

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