Wenn Antifaschismus nicht die richtige Antwort ist, was war dann die Frage?

Wenn Antifaschismus nicht die richtige Antwort ist, was war dann die Frage? In der neuen Rubrik „Politik im Gespräch“, wo die Staatsregierung ein offenes Ohr für die Bürger_innen des Freistaates suggeriert, stellt Innenminister Markus Ulbig die Frage nach dem richtigen Rezept gegen „Rechtsextremismus“. In einem professionell anmutenden Video ruft er dazu auf mitzumachen, mitzudenken und mit zu diskutieren.

Handyüberwachung Reloaded

In Sachsen kommt die sogenannte stille SMS als Überwachungs- bzw. Ortungsmethode zum Einsatz. Das ist zwei kleinen Anfrage (1. Anfrage, 2. Anfrage) der Linken Fraktion an den Sächsischen Innenminister zu entnehmen. Dabei wird eine SMS an ein Handy geschickt, welches daraufhin einen Impuls zurücksendet mit dem sich das Handy orten lässt. Die Empfänger_in der stillen SMS kann das nicht feststellen. Continue reading „Handyüberwachung Reloaded“

Erlaubt ist, was nicht stört

Politisches Handeln in extremen Zeiten

Mittwoch, 7. Dezember, 19 Uhr, TU Dresden HSZ 403/H

Referent: Robert Feustel (Politikwissenschaftler, Universität Leipzig)

Vor dem Hintergrund von Extremismusformel, Demokratieerklärung und Kriminalisierung von Antifaschist_innen stellen wir die Frage nach den Möglichkeiten politischen Handelns in der Demokratie. Demokratie beschreibt zweierlei: Eine Form des politischen Handelns sowie eine Herrschaftsform. Wenn Demokratie aber herrscht, ist sie schon in einer bestimmten Weise verfasst. Darin liegt das Paradox. Robert Feustel vertritt die These, dass diese formalistische Vorstellung von Demokratie als abgeschlossener Ist-Zustand im eigentlichen Sinne undemokratisch ist, weil sie Demokratie als politisches Handeln verunmöglicht. Dieser grundsätzliche Widerspruch zwingt gerade aktuell zur Auseinandersetzung, weil er immer mit der Androhung oder Durchführung von staatlicher Kontrolle und Gewalt verbunden ist.

Polizei im Sicherheitsstaat: Zu viel Macht – zu wenig Kontrolle?

Neuere Polizeientwicklung, Kontrolldefizite und Sanktionsimmunität

Mittwoch, 23. November, 19 Uhr, TU Dresden HSZ 401/H

Referent: Dr. Rolf Gössner

Vor dem Hintergrund von Ermittlungen nach § 129 Strafgesetzbuch („Kriminelle Vereinigung“), der Kriminalisierung antifaschistischenEngagements rund um den 19. Februar 2011 sowie millionenfacher Handydatenerfassung und IMSI-Catcher-Einsätzen wollen wir mit dieser Veranstaltung der Frage nach der Machtfülle von Sicherheitsbehördennachgehen. Dr. Rolf Gössner wird dafür den Umgang mit Polizeigewalt und -übergriffen kritisch beleuchten, die Auswirkungen der Aufrüstungsmaßnahmen im Zuge des staatlichen „Antiterrorkampfes“ aufzeigen und die fortschreitende Entgrenzung und Verzahnung von Polizei und Geheimdiensten problematisieren. Und er wird sich der für eine Demokratie zentralen Frage widmen, wie der zunehmenden Machtkonzentration im Sicherheitsbereich und einer defizitären demokratischen Kontrolle von Polizei und Polizeihandeln begegnet werden kann.

Kleine Geschichte einer Überwachungs- und Kriminalisierungskampagne

Aktueller Stand der Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) in und um Dresden.

Alles begann im Vorfeld des 13. Februar 2010. Nachdem sich der sogenannte rechte Trauermarsch am Jahrestag der Bombardierung Dresdens innerhalb weniger Jahre zum größten Naziaufmarsch Europas entwickelt hatte, gründete sich 2009 ein bundesweites Bündnis aus Antifagruppen, Parteien und Zivilgesellschaft mit dem Ziel diesen zu blockieren.
Soviel Engagement gegen Rechts war den sächsischen Behörden jedoch von Anfang ein Dorn im Auge, sodass die Oberstaatsanwaltschaft Dresden bereits im Januar 2009 den Vorwurf des „Aufrufs zu Straftaten“ konstruierte um Räumlichkeiten des Bündnisses zu durchsuchen, Plakate zu beschlagnahmen und so die Mobilisierung nach Dresden zu unterbinden. Die Taktik ging nicht auf: Am 13. Februar 2010 belagerten mehr als 10.000 Menschen den Aufmarschort, woraufhin sich die Polizei nicht in der Lage sah, die Straßen für die Nazis zu räumen.
Eine solche Schlappe wollten LKA und Staatsanwaltschaft nicht noch einmal hinnehmen, da aber das Bundesverfassungsgericht in einem früheren Urteil Sitzblockaden nicht als Straftaten im Sinne des Versammlungsgesetzes wertete, reichte dieser Vorwurf nicht aus, um das Bündnis gründlich zu überwachen und zu kriminalisieren.

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