Zwei Jahre danach.
Zur Aufklärung des NSU-Komplexes

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Eine Veranstaltungsreihe der Kampagne Sachsens Demokratie

Aufklärung vor Gericht
02.11.2013 | 19.00 Uhr | Kleines Haus, Glacisstrasse 28

Seit Anfang Mai dieses Jahres stehen Beate Zschäpe, André Eminger, Holger Gerlach, Carsten Schultze und Ralf Wohleben vor dem Oberlandesgericht in München. Zschäpe wird Mittäterschaft bei zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen und 15 bewaffneten Raubüberfällen sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, den Mitangeklagten u.a. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, Beihilfe zum Mord, Beihilfe zu einem Sprengstoffanschlag, Beihilfe zum Raub. Dieses Verfahren soll mithilfe hunderter Zeug_innen die Taten des NSU aufklären und strafrechtliche Aufarbeitung leisten. Zahlreiche Angehörige der Opfer der Morde und Anschläge des NSU sind in diesem Prozess Nebenkläger. Der Nebenklageverteter Peer Stolle berichtet vom Verlauf und aktuellem Stand des Prozesses und informiert über Möglichkeiten und Grenzen der juristischen Aufklärung der NSU Verbrechen.

Rechtsanwalt Peer Stolle (Berlin), Vertreter der Nebenklage der Angehörigen von Mehmet Kubaşık, Moderation: Jörg Eichler, für die Kampagne Sachsens Demokratie

In Zusammenarbeit mit Weiterdenken – Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen

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Zur Aufklärung des NSU-Komplexes“

Urteilt selbst

die Unterstützer_innengruppe Dresden lädt ein:

INFO-ABEND zum Prozess gegen Lothar König
28.05.2013 um 19:30 Uhr
Evangelische Hochschule Dresden
Mensa Johannstadt Marschnerstraße 38

Podium:
RA Johannes Eisenberg (Verteidiger von L. König)
Pfarrer Lothar König (Stadtjugendparrer Jena)
Friedemann Bringt (BAG Kirche und Rechtsextremismus)
Mailan Phan (JG Stadtmitte)
Susanne Feustel (KBS e.V.; Moderation)

»Schlapphut, Knarre, Hakenreuz:
alles in bester Verfassung?«

Notwendige Recherchen zum Verhältnis von Nazis und bürgerlichem Staat

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…einen bezaubernden, immer wiederkehrenden Typus
eines Waschlappen: Demokraten mit Pelerine,
Umhängebart, Schlapphut, Regenschirm und
der jeweils nötigen Überzeugung…
(Kurt Tucholsky)

In der Veranstaltung weisen die Antifaschist_innen vom Standpunkt Bremen, vom Flashmob Oldenburg und dem Arbeitskreis „Stop dem Wahnsinn des Verfassungsschutzes“ auf die Kontinuität faschistischen Terrors und dessen internationale Zusammenhänge hin. Aufgrund der in der deutschen Innenpolitik vertretenen Extremismus-Totalitarismus-Ideologie können die staatlichen Organe einen solchen Terror nicht wirkungsvoll bekämpfen, sofern dies überhaupt angestrebt ist. Die Revue fordert praktische Konsequenzen, die sich gegen die geplante Erweiterung der Kompetenzen des Verfassungsschutzes richten. Anhand der Untersuchung von über 70 V-Männern und Geheimdienstlern weist sie nach, dass der „Terror“ so neu nicht ist. Für den inzwischen begonnen sogenannten NSU-Prozess bedeutet das, dass der Gerichtssaal in der Tat nicht ausreichend Platz bietet; denn neben der bewusst klein gehaltenen Nazitruppe fehlen über hundert V-Leute, Polizisten, Geheimdienstler und Politiker, die in diese Geschichte mit verstrickt sind.

Seit der Gründung der BRD sind über 200 Menschen Opfer von faschistoiden Täter(inne)n geworden, zum Teil unter (in)direkter Mitwirkung von Mitgliedern staatlicher Institutionen. Wie der Engel der Geschichte (Walter Benjamin) unternehmen wir eine Rückschau, bei der wir uns nach vorne bewegen wollen.
Wir erinnern auch an Anschläge von Nazis/Faschisten in Bologna, Hamburg, Köln, London, München, Oklahoma und Solingen und die Verstrickung von Politik und Geheimdiensten in faschistischen Terror.

Termin: 7. Juni 2013
Einlass: 19:30 Uhr, Beginn: 20 Uhr
Ort: St. Pauli Salon, Hechtstraße 32, Dresden (ehemals Club Hecht)

Repression ist nicht das Problem einiger Betroffener, sondern von uns allen.

Update-Veranstaltung zu den §129-Verfahren
von Sachsens Demokratie, 129 e.V. und der Roten Hilfe Dresden

Seit zwei Jahren ermittelt das LKA nun in Sachsen in Verfahren nach §129 gegen Antifa- schist_innen. Mit zahlreichen Hausdurchsuchungen am 19. Februar 2011, 12. April und 2. Mai 2011 wurden diese Ermittlungen gegen die vermeintlichen „kriminellen Vereinigungen“ bekannt. Im März und April 2012 legte das LKA mit weiteren Razzien nach. Inzwischen sind mindestens 45 Antifaschist_innen von den Ermittlungen betroffen.

Doch neben den Razzien und den juristischen Entscheidungen zu den Funkzellenabfragen, über die häufig in den Medien berichtet wurde, üben die Behörden auch subtilen Druck aus. Dies zielt auf die Betroffenen ab, welche zu oft allein damit konfrontiert werden. Die Veranstaltung von Sachsens Demokratie, 129ev und Rote Hilfe möchte auf der einen Seite ein Update zum aktuellen Stand des Verfahrens geben. Auf der anderen Seite sollen aber auch alltägliche Auswirkungen im Rahmen der §129-Ermittlungen in den Mittelpunkt gestellt und Unterstützungsmöglichkeiten für die Betroffenen aufgezeigt werden.

Donnerstag 28.06.2012 | 20 Uhr | AZ Conni im Rahmen des Offenen Antifa Treffen |
Rudolf-Leonhard-Straße 39

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In der Reihe
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Eine Auseinandersetzung mit der Extremismusklausel

Podiumsveranstaltung am 24.04.2012 der Kampagne Sachsens Demokratie 
19.30 Uhr Scheune

Der Begriff „sächsische Demokratie“ ist mittlerweile ein bundesweit verwendetes Synonym für die mangelnde Sensibilität der sächsischen Landesregierung und ihrer Behörden für Rechtsstaatlichkeit geworden; im Speziellen für die fehlende Würdigung, Anerkennung und Aktivität im Kampf gegen Rechts.
Ein wesentlicher Aspekt, um das Vorgehen der sächsischen Behörden und Regierung nachvollziehen zu können, ist deren Umgang mit der „Demokratieerklärung“ bzw. der sogenannten Extremismusklausel, welche ihre Unterzeichner_innen sowie deren Handeln an die Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung bindet. Vereine und Personen, die dieser Forderung nicht nachkommen, werden im Umkehrschluss öffentlich diskreditiert. Und das in einem Bundesland wie Sachsen, in dem Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eine untergeordnete Rolle zu spielen scheinen. Ein deutliches Beispiel dafür: Nachdem der Verein AkuBiZ den Sächsischen Förderpreis für Demokratie mit dem Verweis auf die eingeforderte Extremismusklausel ablehnte, fand im Folgejahr die Auswahl des Preisträgers und die Verleihung des Preises unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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