Das ist die richtige Einstellung!

Soliparty im AZ Conni am 1. November ab 22 Uhr

Nach fünf Jahren „intensivster“ Ermittlung durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft nach §129 gegen eine zuletzt noch 20 Leute zählende Gruppe sind diese Verfahren nun vollständig eingestellt. Der feuchte Traum so einiger Staatsbediensteter, die „Antifasportgruppe“ auf frischer Tat zu ertappen, ist somit futsch. Darüber können wir uns nur freuen und wollen deshalb mit den Betroffenen und allen mit ihnen solidarischen Menschen eine Party feiern – das ist die richtige Einstellung!

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Antifaschistischer Protest ist nicht kriminell, sondern notwendig

PROZESS: 16.10.2014 – Amtsgericht Dresden, Roßbachstraße 6, Saal A1.37, 10:00 Uhr

Am 16.10.2014 wird vor dem Schöffengericht die Anklage gegen den Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA, Markus Tervooren, verhandelt. Ihm wird in Zusammenhang mit den erfolgreichen Antinaziblockaden 2011 in mehreren Fällen besonders schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und die Störung einer Versammlung vorgeworfen. „Tatwaffen“ sollen ein Megaphon und eine Fahne der Verfolgten des
Naziregimes, die hochgehalten wurde, sein. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von über zwei Jahren.

Markus Tervooren hat dazu eine Erklärung veröffentlicht.

Eine kritische Öffentlichkeit während des Prozesses ist gewünscht.

§129 – Verfahren abgeschlossen – alle Verfahren gegen die „Antifa Sportgruppe“ eingestellt

Nachdem im Mai eine erste Einstellung wegen Geringfügigkeit im Dresdner §129 Verfahren („Bildung einer kriminellen Vereinigung“) erging, trudelten in den vergangenen zwei Wochen weitere Einstellungen bei den Betroffenen ein. Laut Spiegel ist damit das Verfahren abgeschlossen und die Ermittlungen eingestellt. Dabei wurde gegen 18 Beschuldigte das Verfahren nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt, gegen zwei Beschuldigte erfolgte eine Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO, unter anderem gegen Lothar König.
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Ermittlungsverfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gegen unzählige Dresdner Nazigegner_innen eingestellt

Seit etwa vier Jahren lief das Verfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (§ 129 StGB) in Dresden gegen insgesamt bis zu 50 Menschen, die Teil einer sogenannten “Antifa-Sportgruppe” gewesen sein sollen. Ein prominenter Beschuldigter war der Jenaer Stadttjugenpfarrer Lothar König. Vier Jahre lang nutzten die Ermittlungsbehörden die komplette Palette an Repressionsmaßnahmen, die das Gesetz gemäß diesem Paragraphen zur Verfügung stellt: offene und verdeckte Observationen, Telefon- und Internetüberwachung, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen von Computern und persönlichen Sachen, Befragungen von Bekannten, Freund_innen und Familie und Funkzellenabfragen im Dresdner Stadtgebiet unter anderem während der Proteste gegen den Naziaufmarsch am 13. und 19. Februar 2011. Gegen die letzten rund 20 Beschuldigten wurden die Ermittlungen innerhalb der letzten Woche eingestellt. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, ohne dass auch nur eine einzige Anklage vor Gericht erfolgte.
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Solidarität sollte mehr als eine hohle Phrase sein.

Offener Brief an die (Dresdner) Linke

Wenn Ermittlungsbehörden nach § 129 StGB (kriminelle Vereinigung) ermitteln, verfolgen sie damit verschiedene Ziele.
Zum einen wollen sie eine Szene durchleuchten und möglichst viele Informationen über ihr Funktionieren sammeln, also den Aufbau sozialer Netzwerke und Strukturen, die Aktionen organisieren. Dabei suchen sie sich einzelne Personen heraus, um diese exemplarisch für die Szene zu kriminalisieren und öffentlich als gewaltbereite Extremist_innen darzustellen. Ihre politischen und emanzipatorischen Ideen werden somit gegenüber dem Rest der Gesellschaft als gefährlich dargestellt.
Die Beschuldigten, unter denen dann ggf noch sogenannte Anführer_innen konstruiert werden, sollen dabei mit Hilfe eines enormen Repressionsapparates politisch und sozial isoliert sowie eingeschüchtert und unter Druck gesetzt werden. Diese repressive Strategie des Staates, gegen unliebsame Kritiker_innen vorzugehen, ist allumfassend in der Auswirkung und belastet Menschen stark.
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